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Gedanken zur Friedhofskultur der Gegenwart

Auszüge aus dem gleichnamigen, bislang unveröffentlichten Manusript von
Prof. Dr. Wolf Spemann


Im europäischen Kulturraum findet sich seit jeher zweierlei Brauchtum: die Erdbestattung und die Verbrennung mit anschließender Urnenbestattung. Die Wahl der einen oder anderen Bestattungsart war vorwiegend religiös bedingt. Erst in neuerer Zeit steht die finanzielle Seite im Vordergrund, denn Urnengräber können kleiner und damit preisgünstiger sein. Das typische Material für Urnen war bis zum Ende der Steinzeit Keramik und danach auch Metall. Zur Kennzeichnung der Stelle, an der eine Erdbestattung oder eine Urnenbestattung statt gefunden hat, dominiert seit jeher der Stein. Holz ist natürlich vergangen, wenn es verwandt worden ist und so kommt es, daß uns vor allem Steinmale erhalten sind. Sie reichen zurück bis in die Jungsteinzeit etwa 8000 vor Christus. Ca. 5000 Jahre später entstanden Kulte, zu denen riesenhafte Steinkreise gehörten. Einer der bekanntesten ist Stonehenge in Südengland.

Nach dem Tod des Erzbischofs Friedrich von Wettin im Jahr 1152 wurde für ihn im Magdeburger Dom eine bronzene Grabplatte errichtet. Damit beginnt die Reihe hervorragender Grabmonumente, deren Entwicklung wir bis ins 20.Jahrundert hinein verfolgen können. Sie wurden zunächst in den Kirchen und auf den Kirchhöfen in direkter Nähe der Kirchen errichtet. Je höher der gesellschaftliche Rang des oder der Verstorbenen war, um so näher wurde im allgemeinen das Monument an den Altar herangerückt.

1527 veröffentlichte Martin Luther die Schrift "Ob man vor dem Sterben fliehen möge". Darin prangert er unter anderem die sanitären Verhältnisse auf den Kirchhöfen an,und damit beginnt eine neue Phase der Entwicklung. In Zeiten großer Seuchen hatte es immer schon Feldbegräbnisse außerhalb der Siedlungen gegeben. Diese Totenäcker müssen aber in schlimmem Zustand gewesen sein. Ihnen fehlte die kultische Mitte in Form des Kirchengebäudes und eine ästhetische Ordnung war noch nicht an die Stelle getreten. Das geschah erstmals in der Aufklärung, als sich neue Impulse für eine friedhofsarchitektonische Formgebung des Geländes durchsetzen konnten.

Entscheidend wurde dann der Reformwille Kaiser Josephs II von Habsburg, des Sohnes der Kaiserin Maria Theresia. Während sie noch sehr konservativ war, dachte er in fortschrittlichen Kategorien, die weit über Österreich hinaus Wirkung zeigten. Aus hygienischen Gründen verordnete er per Hofdekret von 1782 "Abstellung der Begräbnisse in den Gruften und in der Stadt". Aus Gründen der Schonung des Holzbestandes, sollten keine Särge mehr benützt werden. Stattdessen wurden die Toten in Leinen eingehüllt und jeweils 6 Leichname in einer Grube beerdigt. Für den Transport bis zum Grab wurden die Leichen in Särge gelegt, die unten eine Klappe hatten. Über dem Grab wurde diese Klappe geöffnet, so daß der Leichnam im wahrsten Sinne des Wortes "in die Grube fahren" konnte.

In diesem Rahmen ist auch zu verstehen, warum Wolfgang Amadeus Mozart kein Einzelgrab bekam. Das war nicht etwa die Ausnahme, sondern 1791, als er in Wien beerdigt wurde, die Regel. Der Kaiser hatte mit Widerstand gegen seine Reform gerechnet - das geht aus manchen Formulierungen hervor - aber das Ausmaß des Volkszornes muß ihn dann doch überrascht haben.

Die Empörung, die Kaiser Joseph entgegenschlug, war immerhin so heftig und kam aus allen Schichten der Bevölkerung, einschließlich der Oberschicht, daß 1787 und 1788 durch erneute Dekrete festgelegt wurde, man dürfe in Zukunft wieder Grabbauten über den Gräbern errichten, allerdings mit der "nöthigen Einschränkung, damit durch übermäßige Größe, oder Anzahl dergleichen Gruften den allgemeinen Friedhöfen nicht zuviel Raum benommen werde."

Im gesamten 19. Jahrhundert wurde dem Individualrecht auf unseren Friedhöfen Tür und Tor geöffnet. Wer das Geld hatte, der konnte sich auf dem Friedhof große Gruften und Grabmonumente errichten. Es gab Prachtalleen mit reichen Gräbern und verlassene Ecken, in denen sich nur bescheidene Tafeln aus Stein oder Holz befanden. Immerhin setzte sich durch, daß das Grab eines jeden Verstorbenen in irgend einer Weise gekennzeichnet war.

Den Rest dieses Brauchtums sehen wir heute noch, wenn gleich nach einer Beerdigung in jedem Fall auf dem Grabhügel ein bescheidenes Holzkreuz mit dem Namen und den Daten des oder der Verstorbenen errichtet wird. Der Wildwuchs des Individualismus und der Darstellungstrieb der reichen Familien nahm Ende des 19.Jahrhunderts so überhand, daß die Reaktion nicht ausblieb.

Am 25.5.1884 erließ die Freie Hansestadt Hamburg für den Ohlsdorfer Friedhof eine Satzung, in der eine Grabmal - Genehmigungspflicht eingeführt wurde, um dem Wildwuchs Einhalt zu gebieten.

Seit der Hamburger Friedhofsdeputation von 1884 geht es den Initiatoren der verschiedenen Aktivitäten darum, auf unseren Friedhöfen einen vernünftigen Ausgleich zwischen Individualismus und Gemeinwohl zu erreichen. Vielen Gartenarchitekten schwebte als Ideal eines Gemeinschaftsfriedhofs der Gottesacker der Herrnhuter Brüdergemeine vor. Meistens findet man auf solchen Friedhöfen lange Baumreihen, auch im Kreis gepflanzt, im Abstand von 12 bis 13 m und dazwischen liegen - ebenfalls in langen Reihen - Kissensteine nahezu gleicher Größe und Form. Darauf ist nur Schrift zu finden. Pietistische Strenge und Ruhe.

Eine Zeit lang entstanden auf diese Weise vorbildliche neue Gräberfelder, die einen Ausgleich zwischen dem Selbstdarstellungswunsch der Einzelnen und dem Recht der Gemeinschaft auf ein Miteinander schufen. Parallel dazu wuchs die Zahl der Steinmetze, die ihre gestalterischen Fähigkeiten einbrachten, so daß wir heute eine - gemessen an der Masse - kleine, aber vorbildliche moderne Grabmalkultur haben.

Alle Rechte am Text beim Autor (© 09.2002)

 




Prof. Dr. Wolf Spemann




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